| ABORTION
SEXUELLE GESUNDHEIT Schweiz setzt sich dafür ein, dass Frauen bei der Frage eines Schwangerschaftsabbruchs ihr Selbstbestimmungsrecht wahren können und dass sie Zugang zu einem legalen und medizinisch fachgerecht durchgeführten Schwangerschaftsabbruch haben. |
Schweizerisches Gesetz zur Fristenregelung
Das Strafgesetzbuch zum Schwangerschaftsabbruch ist am 23. März 2001 mit der Einführung der Fristenlösung abgeändert worden. Die neue Regelung wurde in der Volksabstimmung vom 2. Juni 2002 angenommen und ist am 1. Oktober 2002 in Kraft getreten.
In den ersten 12 Wochen ist der Abbruch straflos auf schriftliches Verlangen der Frau, "die geltend macht, sie befinde sich in einer Notlage" (Art. 119, schweizerisches Strafgesetzbuch).
Nach Ablauf der Frist ist der Abbruch straflos, wenn er nach ärztlichem Urteil notwendig ist, um von der Frau eine schwerwiegende körperliche Schädigung oder eine schwere seelische Notlage abzuwenden.
Für junge Frauen unter 16 Jahren ist ein Beratungsgespräch vor dem Schwangerschaftsabbruch bei einer dafür anerkannten Stelle obligatorisch. Die Stellen werden kantonal annerkannt. (Art. 120 c., schweizerisches Strafgesetzbuch)
Arbeitskommission Schwangerschaftsabbruch
Eine Arbeitskommission mit ExpertInnen aus dem Bereich sexuelle und reproduktive Gesundheit verfolgt die Umsetzung des Gesetzes auf nationaler Ebene.
Gegen frauenfeindliche Initiative
Der Zugang zu einem fachgerecht durchgeführten Schwangerschaftsabbruch gehört zu den sexuellen Rechten: Ein lang erkämpftes Menschenrecht, das in der Schweiz durch die sogenannte „Fristenregelung“ genormt ist. Ungewollte Schwangerschaften können eine gesundheitliche Gefährdung für die betroffene Frau darstellen. Der Schwangerschaftsabbruch ist darum, wie andere gesundheitliche Beeinträchtigungen auch, von der Solidargemeinschaft der Versicherten zu tragen. Die Initiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“ führt zur Verschlechterung der Frauengesundheit.
Weitere Infos sowie Statistiken zum Schwangerschaftsabbruch finden Sie auf der Webseite http://abtreibung-avortement.info/.
Für weitere Informationen: Susanne Rohner, susanne.rohner@sexuelle-gesundheit.ch oder 031 311 44 08